NN. (die 2 Namen fehlen) verbürgen sich für eine Schuld von 2.000 Gulden Hauptguts, das Eberhard vom Stein und dessen Sohn Buppelin gegen 5 % Zins und Dienstgeld für letzteren den Grafen Konrad und Ulrich zu Helfenstein geliehen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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