Albrecht Herr zu Limpurg, des Reiches Erbschenk und semperfrei, beurkundet, dass ihm Stättmeister und Rat zu Schwäbisch Hall aus nachbarlicher Gewogenheit "vnd gar keiner gerechtigkeit" in einem Bezirk, genannt die "hüener baiß", der im wesentlichen durch die Orte Westheim, Uttenhofen, Raibach und Michelfeld begrenzt wird, die Jagd "mit dem vogel (Beize) vnd vorstehedem hundt", auch die Hatz auf Füchse und Hasen gestattet hat, und leistet bezüglich seiner damit verbundenen Verpflichtungen (sorgsame Behandlung des Reviers, Beachtung von dessen Grenzen, Durchführung von Jagden nur in seiner persönlichen Anwesenheit, Respektierung der städtischen forstlichen Obrigkeit) Revers.