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Urkunde Nr. 244
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Vor dem Offizialat des Hofes zu Münster überlassen die Eheleute Rotger van der Ruhr (Ruir) und Richmoitt van Drolshagen Diederich van Galen tho Bispinck ihr Erbe und Gut, Holtman genannt, im Kirchspiel Rinkerode, Bauerschaft Hemmer, behalten sich aber die eventuelle Einlösung des Gutes mit 100 Silbertalern vor.
Pergament-Urkunde; Siegel des oben genannten Hofes und des Rotger van der Ruir; Unterschrift seiner Frau Rijchtmot van Drolshagen