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Kaspar Luggberger ("Lugkberger") von Esenhausen bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ihm, seiner künftigen Ehefrau, wenn sie Leibeigene des Klosters ist, ferner ihrem jüngsten nachgelassenen Sohn bzw., wenn sie keinen Sohn haben, der jüngsten Tochter auf Lebenszeit das Gütlein in Esenhausen verliehen hat, auf dem zuvor ¿Heinz Engler saß. Die Beliehenen müssen das Gütlein persönlich in Hubers Weise bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts veräußern oder verpfänden. Jährlich entrichten sie dem Abt zu Martini als Zins und Hubgeld 19 ß d, je 3 Scheffel Fesen und Hafer in Ravensburger Währung und Maß, 3 Hühner, 1 Fasnachthenne und 30 Eier. Von den 2 Jucharten, eine im Gebhart, die andere in "Prunen widen" gelegen, müssen, wenn sie angebaut werden, 2 Vierteile Korn gegeben werden. Das Gütlein fällt heim bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen, Tod oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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