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Heinrich Truchsess von Waldburg, Graf zu Wolfegg, Herr zu Waldsee etc., kaiserlicher Rat, beurkundet, dass sich Matthäus Zembrot zu Oberessendorf, ehelicher Sohn des Michael Zembrot und der Agatha Boner, um eine Gebühr in nicht genannter Höhe seiner und der Herrschaft Waldsee Leibherrschaft entledigt hat. Also spricht der Aussteller genannten Matthäus von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes samt anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbindet ihn von seinem Eid, verspricht auch namens seiner Erben, ihn "bey seinem leben oder nach seinem todt seine erben" von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, stellt ihm frei, von jetzt an "mit seinem leib vnd guett alß andere freye menschen [zu] thun vnd [zu] handlen", gewährt ihm freien Zug und erlaubt, dass er von jetzt an bei Herren, Städten "oder auf dem landt" Schutz und Schirm oder Bürgerrecht annimmt und sein "wesen" ordnet, wie und wo er will. Falls der Freigelassene liegende und steuerpflichtige Güter in seinen, des Ausstellers, Herrschaften besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach der Herrschaft [i.e. Truchsess von Waldburg] Gebrauch gehalten werden. Falls Matthäus über kurz oder lang dahin zurückkehren und sich dort niederlassen möchte, muss er erneut sein oder seiner Erben Eigenmann werden oder aber sich mit ihnen deswegen vertragen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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