Gerichtliche Obligation von 600 r. durch Eheleute Steins auf ihr Gütchen an der Speck von Eheleuten Therissen aufgenommen, sammt Quitung der genannten Eheleute Therissen über die Rückzahlung deren vorbemeldten 600 r.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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