Melchior von Brixen, Kardinalpriester an der Titelkirche St. Stephan in Coelio Monte, Richter in nachstehender Sache, bewilligt durch Vermittlung des Ritters Dr. Veit von Fürst, Beauftragter des Kaisers Maximilian I. bei Papst [Julius II.], dem Johannes von Neuhausen, seiner Frau und seinen Kindern einen Indult, auf Grund dessen sie sich einen geeigneten Welt- oder Ordensgeistlichen zum Beichtvater wählen dürfen, der an einem ebenfalls gewährten Tragaltar auch im Interdikt Gottesdienst halten darf und Beerdigungen durchführen kann. Zudem dürfen vier Mal im Jahr zwei oder drei Frauen in das St. Klara Kloster [in Eßlingen] gehen, sich dort mit den Schwestern unterhalten und einen Imbiß einnehmen, jedoch nicht übernachten. Auch die Speisen in der Fastenzeit werden geregelt