Papst Lucius III. macht bekannt, daß er Abt Wolfram und dessen Kloster mit Zehnten, Besitzungen und anderen Gütern, die es jetzt besitzt oder in Zukunft rechtmäßig erwirbt, in seinen und des heiligen Petrus Schutz genommen hat. Wenn er oder das Kloster von jemandem bedrückt werden, ist es ihm und seinen Nachfolgern gestattet, an den apostolischen Stuhl zu appellieren.- Er verbietet auch den Status des Klosters, seine Ehre und seine Freiheit zum Schaden der Religion irgendwie zu ändern. Bei einem solchen Versuch ist die Appellation an den heiligen Stuhl möglich. Das Kloster Helmstedt in Sachsen soll mit Zehnten und anderem Zubehör dem Abt und dem Kloster Werden unterstehen. Die Privilegien, die es von Päpsten, Bischöfen, Kaisern, Königen und anderen Fürsten erhalten und die ihm gewährten Freiheiten werden bestätigt. Auf dem Laterankonzil wurde festgesetzt, daß niemand einer Kirche neue Belastungen auferlegen darf oder alte erhöhen kann; der Papst weist nachdrücklich darauf hin, damit niemand unter dem Vorwand von Zehnten, die von Rodungen gezahlt werden, und von den Ländereien, die mit eigenen Händen oder Kosten bebaut werden, größere Forderungen erhebt, als sie in den letzten 30 Jahren erhoben wurden. - Strafformel. - Datum Velletri II. idus aprilis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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