Klage wegen Exekution eines Urteils des Hofgerichts Bonn ungeachtet der beim RKG eingelegten Appellation durch Immission der Brüder Quad zu Waterheck (Waterick) bzw. ihres Zessionärs in Haus und Hof Vettenbocholt (Vettelhoven) im Vest Recklinghausen, Kirchspiel Kirchhellen, „fast bei Dorsten“. Von der Familie Quad gelangte das Gut in den Besitz der Familie Cochenheim. Charlotte Esken zedierte ihre Ansprüche an Johann Balthasar von Moers, der daraufhin von der Äbtissin Franzisca Christina belehnt wurde. 1756 wurde der Offizial von Münster als Kommissar eingesetzt.
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Klage wegen Exekution eines Urteils des Hofgerichts Bonn ungeachtet der beim RKG eingelegten Appellation durch Immission der Brüder Quad zu Waterheck (Waterick) bzw. ihres Zessionärs in Haus und Hof Vettenbocholt (Vettelhoven) im Vest Recklinghausen, Kirchspiel Kirchhellen, „fast bei Dorsten“. Von der Familie Quad gelangte das Gut in den Besitz der Familie Cochenheim. Charlotte Esken zedierte ihre Ansprüche an Johann Balthasar von Moers, der daraufhin von der Äbtissin Franzisca Christina belehnt wurde. 1756 wurde der Offizial von Münster als Kommissar eingesetzt.
AA 0627, 1630 - E 614/1935
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 1. Buchstabe E
1703 - 1785 (1648 - 1773)
Enthaeltvermerke: Kläger: Äbtissin des Stifts Essen, Bernhardina Sophia geb. Gräfin von Ostfriesland und Rietberg; Dr. Clamor Esken, kurköln. Hofrat Beklagter: Erzbischof Joseph Clemens von Köln; kurköln. Hofrat zu Bonn; Freiherr von Nesselrode, Statthalter im Vest Recklinghausen, und Konsorten Prokuratoren (Kl.): Lic. Konrad Franz Steinhausen [1691] 1703 - Subst.: Lic. Johann Adam Roleman - Subst.: Dr. Ludwig Ziegler [1694] 1703 - Subst.: Dr. Gülchen 1703 - Lic. Ambrosius Joseph Stephani 1729 - Subst.: Dr. (Johann Rudolf) Sachs - Subst.: Lic. Johann Konrad Helffrich 1732 - Subst.: Dr. Johann Nicolaus Schmidt 1733 - Subst.: Lic. Johann Wilhelm Weylach - Dr. Albert Ruland 1751 - Subst.: Lic. Jakob Loskant Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Konrad Albrecht 1703 - Subst.: Lic. Wilhelm Heeser - Lic. Heeser 1746 - Subst.: Lic. Johann Werner - Lic. Jakob Loskant 1754 - Subst.: Lic. Johann Eberhard Greineisen - Subst.: Lic. Gabriel Niderer 1764 Prozeßart: Mandati de non impediendo prosecutionem litis in camera imperiali pendentis necquicquam attentando vel procedendo via facti, sed cassando et revocando sine clausula Instanzen: RKG 1703 - 1785 (1648 - 1773) Beweismittel: Urteil in Sachen Vormünder der Minderjährigen von Quad zu Waterheck gegen die Äbtissin zu Essen und Dr. Esken wegen des Lehens Vettenbocholt, Bonn, 15. Nov. 1688 (Q 19f.). Belehnung des kurkölnischen Geheimen Rats und Hofkammervizedirektors Johann Balthasar von Moers mit Vettenbocholt durch die Äbtissin Franzisca Christina 1727 (Q 33). Zession der Ansprüche auf Vettenbocholt Charlotte Esken an Johann Balthasar von Moers 1727 (Q 73b). Pachtvertrag über einen zu Vettenbocholt gelegenen Kotten, die Barheide genannt, von Johann Georg Arnim und Catharina Elisabeth von Efferen 1667 (Q 75). Bericht des als Kommissar eingesetzten Offizials in Münster 1756 mit zahlreichen Rechnungen, Vettenbocholt betreffend (Q 84). Strafandrohung für Holzdiebe in Vettenbocholt durch den kurköln. Richter zu Dorsten 1712 (Q 90). Verzeichnis der zu Haus und Hof Vettenbocholt gehörenden Güter 1683 (Q 91). Originalpachtzettel für Vettenbocholt 6. Feb. 1648 (Q 92). Der Prozeß enthält mehrere Zwischenurteile aus diesem und anderen RKG- Prozessen sowie zahlreiche Aktenstücke aus RKG Staatsarchiv Münster Nr. 1820a (E 570/1887): Dr. Clamor Esken gegen Johann Wilhelm von Quad zu Waterheck (dort: Quad zu Waterhuck); an der Stelle mehrerer fehlender Quadrangeln (Q 50f., 62 - 67) wird aufRKG E 570/1887 verwiesen. Beschreibung: 5 Bde., 21 cm, 967 Bl.; Bd. I: 3 cm, 110 Bl.; Protokoll (gebunden) und 7 nicht quadrangulierte Beilagen; Bd. II: 4 cm, 190 Bl., gebunden; Q 1 - 61 (49a, b) außer Q 51* und 52*; Bd. III: 6 cm, 268 Bl. (192 - 459), gebunden; Q 68 - 88; Bd. IV: 4,5 cm, 235 Bl. (460 - 695), gebunden; Q 89 - 99; Bd. V: 3,5 cm, 152 Bl. (695 - 847), gebunden; Q 103 - 131. Vgl. RKG 1595 (E 571/1888), RKG 1596 (E 574/1891).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:26 MESZ