Klage wegen Exekution eines Urteils des Hofgerichts Bonn ungeachtet der beim RKG eingelegten Appellation durch Immission der Brüder Quad zu Waterheck (Waterick) bzw. ihres Zessionärs in Haus und Hof Vettenbocholt (Vettelhoven) im Vest Recklinghausen, Kirchspiel Kirchhellen, „fast bei Dorsten“. Von der Familie Quad gelangte das Gut in den Besitz der Familie Cochenheim. Charlotte Esken zedierte ihre Ansprüche an Johann Balthasar von Moers, der daraufhin von der Äbtissin Franzisca Christina belehnt wurde. 1756 wurde der Offizial von Münster als Kommissar eingesetzt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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