Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er auf Bitten seines Getreuen Hans von Weiler und getreuer Dienste wegen dessen Hälfte an Dorf und Schloss Weiler [bei Obersulm] mit zugehörigen Leuten und Gütern für die nächsten zwei Jahre in seinen besonderen Schirm genommen hat. Der Aussteller versichert, die Güter und Leute zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder dort, wohin sie eine Sache mit Recht weisen, genügt. Die Untertanen (armen lute) zu Weiler, die dem Pfalzgrafen gehuldigt und gelobt haben, sollen für den Schirm jährlich zu Martini 20 Malter Hafer an den pfalzgräflichen Keller zu Weinsberg ausrichten. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute um Beachtung an. Für in der Zeit des Schirms erlittene Schäden sind der Pfalzgraf und seine Erben nicht zum Schadensersatz verpflichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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