Dietrich vom Stein und Magdalena von Reifenberg, Eheleute, bekennen, dass dem Grafen Johann zu Sayn, als dem Lehensherrn das Wiedereinlösungsrecht bei dem von ihnen gemäß dem eingerückten Kaufbrief dem Johann Herrn zu Helfenstein abgekauften Kirchplatz, Zehnten usw. zu Roßbach zusteht.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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