Die Ratsherren Ulrich Schermar, Paul Rot und Johann Heinrich Gienger, derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, verleihen Georg Schmid von Mähringen ("Möringen") [Stadt Ulm] ein der Frühmesse in Mähringen gehörendes und von der Pfarrkirchenbaupflege in Ulm verwaltetes Lehen in Mähringen, das zuvor sein Vater Georg Schmid bewirtschaftet hat, zu Erbrecht. Er ist verpflichtet, das Lehen in gutem Kulturzustand zu halten und der Pfarrkirchenbaupflege davon jährlich 5 Imi Fesen und 5 Imi Hafer Ulmer Maß, 4 Hühner, 1 Fastnachtshuhn und 30 Schilling Heller Heugeld nach Ulm zu liefern. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt das Lehen an die Pfarrkirchenbaupflege zurück. Der Beliehene und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Lehen an geeignete Personen verkaufen. Kommt es auf diese oder andere Weise in die Hände neuer Besitzer, dann steht der Pfarrkirchenbaupflege von dem bisherigen Inhaber eine Weglöse in Höhe von 30 Schilling Heller und von dem neuen Besitzer ein Handlohn in gleicher Höhe zu.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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