Äbtissin und Kapitel des Stiftes Essen bekunden: Der Ritter Meynrich
Spreynge hat ihnen 100 Goldschilde gegeben und die Boyuinch-Mühle zu Pfand
genommen, die zum Hof Brockhausen (Broychusen) gehört. Wenn Meynrich und
seine Erben diesen Hof von ihnen nicht inne haben, so können die Aussteller
die Mühle und das Wehr (stuywynghe) jederzeit für 100 Goldschilde und
weitere 53 Goldschilde für bauliche und andere Aufwendungen wieder auslösen;
solange sie aber den Hof inneh-aben, sollen sie den Ausstellern nicht
weniger Dienst leisten, nur weil sie die Mühle inne haben. - Es siegeln die
Aussteller. Gegheven in den iaren uns heren godes do men scref na synre
geburt 1356 des neysten mayndages na dem sunnendage in der vasten geheyten
Iudica.