Everhard, gewählter Bischof von Münster, sowie die Äbtissin und der Konvent zu Metelen (Methelen) bekunden, Harmann, Kaplan der Äbtissin und Kanoniker in Metelen, habe aus seinem Vermögen dem Kloster in Metelen 22 Mark münsterscher Pfennige geschenkt. Dafür sollen die Renten gekauft werden, die er auf Lebenszeit beziehe. Ausgenommen ist davon ein Molt Gerste, die er dem Altar der hl. Jungfrau in dieser Kirche angewiesen habe. Nach dem Tode des Harmann soll Heinrich, der Vorzeiger dieser Urkunde auf Lebenszeit 18 Scheffel Roggen mittleren Maßes aus diesen Renten auf Lebenszeit beziehen. Nach dem Tod des Heinrich sollen diese 18 Scheffel dem Altar der Jungfrau Maria zufallen. Was über 3 Molt Roggen von diesem Geld an Renten gekauft werden kann, soll dem Konvent sofort zufallen. Da das geschenkte Geld bisher noch nicht angelegt ist, sollen Harmann und Heinrich aus der Mühle Rengering (-rinc)1 4 Molt und 4 Scheffel Roggen und 3 Molt Gerste nach dem Maße von Schüttorf (Scutdorpe) jährlich beziehen. Was in der Mühle durch Brand oder Hochwasser verloren geht, soll aus den Einkünften der Äbtissin ersetzt werden. Siegelankündigung der Aussteller. Datum 1276 (1275) Feb 11. quarta feria ante dominicam Esto mihi

Show full title
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Data provider's object view