Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Geld- und Schuldensachen der Thumb von Neuburg und ihrer Verwandtschaft (Kapitalbriefe, Zinsen- und Gültverschreibungen, Bürgschaften)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 155 Stetten im Remstal, Kammerschreibereiamt
Stetten im Remstal, Kammerschreibereiamt >> 3. Akten >> 3.1 Persönliche und familiäre Angelegenheiten der Besitzer des Schlosses und der Herrschaft Stetten
1614-1671
Darin: 1. 1614 Febr. 24 (Mathiae Apostoli), Hans Zimmer, bürgerlicher Inwohner zu Stetten, mit Einwilligung des Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Stetten, Erbmarschall, leiht von Conrad Schloßberger, Denkendorfischer Pfleger zu Eßlingen, 200 fl Hauptgut gegen 10 fl jährliche Zinsen mit 2 halben M. Weingart und 2 halben M. Wiesen in beschriebenen Lagen als Sicherheit. Sr.: Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Stetten, Erbmarschall, Abschr. Pap.; 2. 1615 Febr. 21 (Faßnacht), Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Stetten, Erbmarschall, verschreibt dem Hans Roth von und zu Reutti für 1500 fl Hauptgut anstatt 75 fl jährlicher Zinsen bestimmte Naturallieferungen mit 37 M. Acker, 12 und 4 M. Wiesen, 4 M. Weingart in beschriebenen Lagen als Sicherheit. Sr.: A., Konz. Pap.; 3. 1620 Juli 25 (Jacobi apostoli), Johann Friedrich Thumb von und zu Neuburg, Stetten und Mühlhausen an der Enz, Ebmarschall, leiht von Friedrich von Plieningen zu Neu-Schaubeck und Hohenstein, Christoph von Laimingen zu Neulaimingen, Lindach und Bodelshofen, Casper Schilling von Cannstatt zu Oberlenningen, alle drei Verordnete der Ritterschaft des Kocher-Viertels, 2000 fl Hauptgut gegen 100 fl jährliche Gült. Sr.: A., Konz.Pap., Rv. über Ablösung 1622 Juli 25 (Jacobi); 4. 1621 Mai 26, Georg Valentin Lemmlin von Talheim zu Horkheim, Ulmischer Vogt zu Geislingen, als Hauptschuldner, und Johann Friedrich Thumm von Neuburg zu Stetten und Mühlhausen, Erbmarschall, als Selbstschuldner und Bürge, leihen von einem Nichtgenannten 200 fl gegen 100 fl jährlichen Pension. Sr.: 2 A., Konz. Pap., Rv. über Ablösung o.D.; 5. 1626 Mai 1, Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Stetten, Köngen und Mühlhausen, Erbmarschall, verpflichtet sich gegenüber Daniel und Marx Philipp Besserer von und zu Thalfingen, Oberrichter und des Rats zu Ulm, Verwalter der Besserischen Stiftung zu Ulm, die jenigen 1000 fl Hauptgut, die 1613 Mai 1 Eitel Eberhard Besserer zu Thalfingen, Lehnträger der Besserischen Stiftung zu Ulm dem Georg Valentin Lemblin von Thalheim und seiner Frau unter Bürgerschaft des Johann Friedrich Thumb von Neuburg geliehen hat, allein mit 50 fl jährlicher Gült zu verzinsen. Sr.: A, Abschr. Pap. m. Beglaubigung u. S. durch Hans Eberhard Drechßler, Not. pupl., Kanzleiverwandter zu Ulm 1655 Juni 26; 6. 1627 Febr. 2 (Lichtmeß), Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Köngen, Stetten und Mühlhausen, Erbmarschall, leiht von Caspar Weber zu Eßlingen 500 fl Hauptgut gegen 25 fl Gült. Sr.: A., Konz. Pap.; 7. 1627 Febr. 2 (Mariae Lichtmeß), Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Köngen, Stetten und Mühlhausen, Erbmarschall, leiht von Caspar Weber, bürgerlicher Insasse zu Eßlingen, 2500 fl Hauptgut gegen 125 fl jährliche Gült. Sr.: A., Konz. u. Abschr. Pap, Rv. über erfolgte Leistungen o.D.; 8. 1629 Juli 11, Martin Vischer, bürgerlicher Inwohner zu Stetten, mit Einwilligung des Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Köngen, Stetten und Mühlhausen, Erbmarschall, leiht von Hans Zoller, Hoffischer zu Stuttgart, 100 fl Hauptgut gegen 5 fl jährlichen Zins. Sr.: Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Köngen, Stetten und Mühlhausen, Abschr. Pap., mit Zusätzen über ein weiteres Darlehen und über Zinsabrechnung 1631 und 1633; 9. 1632 Nov. 26 Stetten, Johann Friedrich Thumb von Neuburg zu Köngen und Stetten, Erbmarschall, verkauft dem Hans Joachim Wanner zu Höpfingen, Käufer, die beschriebene Behausung mit Garten und Hofraite, genannt das Heckhers Haus, zu Stetten für 800 fl bar. Sr.: A., Konz. Pap.; 10. 1640 Sept. 29 Kirchheim u.T., Ulrich Schilling von Cannstatt und Auerochs tritt einem Ungenannten den teilweise inserierten Gültbrief von sieben genannten Bürgern zu Stetten von 1603 (Aug. 10) über 600 Fl Hauptgut und 30 fl Pension für (200) fl ab. Sr.: A., Konz. Pap.; 11. Verzeichnis der Trumb'schen Forderungen an die Liebenstein'schen und Bonn'schen Erben (um 1660); 12. Verzeichnis der Forderungen der verwitweten Maria Philippina Thum geb. Papst von Bolsenheim an die Liebenstein'schen und Bonn'schen Erben um (1600); 13. 1661 Sept. 22 Stetten, Johann Adam Zinßky genant Mose und seine Ehefrau Dorothea Maria Zinßky geb. von Dachsberg treten den Gebrüdern Philipp Reinhard, Philipp Conrad und Philipp Albert von und zu Liebenstein den teilweise inserierten Gültbrief des Johann Jakob Grafen zu Eberstein, Herrn zu Frankenburg (Frauenberg) und Forbach, von 1604 März 8 über eine in Münzsorten beschriebene Geldsummmme für 2075 fl ab. Sr.: 1. A., 2.-4. Philipp Reinhard, Philipp Conrad, Philipp Albert Gebrüder von und zu Liebenstein, 5. Direktor, Räte und Aussuß des Ritterorts am Kocher, Konz. Pap.; 14. 1663 Aug. 26/Sept. 5 Alfdorf, Friedrich Albrecht Thumb von Neuburg auf Köngen, Aichelberg und Hammetweil, Pfalz-Neuburgischer Kammerherr, mit lehnsherrlichem Konsens des Fürstpropsts Johann Christoph von Ellwangen und mit Zustimmung des Ludwig Friedrich Thumb von Neuburg als Vetter und Lehnsagnat, verkauft dem Georg Friedrich vom Holtz auf Alfdorf und Mühringen, Generalfeldzeugmeister und Kommandant der württembergischen Festungen und Kriegsvölker, Obervogt zu Schorndorf, Waiblingen und Winnenden, Käufer, den von Ellwangen zu Lehen rührenden Weiler Aichelberg, und zwar Hinter- und Vorderweiler, auf der Schlichting genannt, mit allem Zubehör gegen einen nichtgenannte Summe baren Geldes. Sr.: 1. A., 2. Ludwig Friedrich Thumb von Neuburg, 3. Georg Friedrich von Holtz, 4. Gottfried vom Holtz, 5. Tobias Schöckh, 6. Hans Veit von Vohenstein, Abschr. m. Beglaubigung u. S. durch Johann Georg Bellon, Amtsvogt, 1705 Sept. 28 Alfdorf
1 Fasz.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.