Lorenz Weipeck von Oberisling bekundet, dass Erhard Neupeck, Kaplan des St. Andreas-Altar im Dom von Regensburg, ihm mit Zustimmung Wolf von Closens, Domdekans, Wilhelm Peuschers, Altherren, und des Domkapitels von Regensburg Erbrecht auf dem Hof der Kaplanei in der Hofmark Oberisling laut des hierüber ausgestellten und hier inserierten erbbriefs vom 29. September 1549 (siehe Nr. 3234a) verliehen hat. S: Christoph Frei, Hofmarksrichter von Oberisling

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv