Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Vormund der nachgelassenen Söhne des Georg Truchsessen von Waldburg, und JakobTruchsess von Waldburg beurkunden, dass sich Anna Resch "vom Berg", Tochter der Eheleute Veit Resch und Anna Stadelmann und bisher erwähnten Mündeln und der Herrschaft Wolfegg "gehörig vnd verwandt", um 13 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens der Mündel, möglicher Nachfolger im Amt des Vormunds sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den waldburgischen Pupillen bzw. Jakob Truchsess, dem zweitgenannten Aussteller, steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den Mündeln und ihrer Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Anna, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss.
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Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Vormund der nachgelassenen Söhne des Georg Truchsessen von Waldburg, und JakobTruchsess von Waldburg beurkunden, dass sich Anna Resch "vom Berg", Tochter der Eheleute Veit Resch und Anna Stadelmann und bisher erwähnten Mündeln und der Herrschaft Wolfegg "gehörig vnd verwandt", um 13 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens der Mündel, möglicher Nachfolger im Amt des Vormunds sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den waldburgischen Pupillen bzw. Jakob Truchsess, dem zweitgenannten Aussteller, steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den Mündeln und ihrer Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Anna, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3030
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1567 März 3
17,3 x 35,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Vormundschaft Truchsess von Waldburg
Empfänger: Anna Resch
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend, beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Anna Resch
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 Siegel anhängend, beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Resch, Anna
Resch, Veit
Stadelmann, Anna
Truchsess von Waldburg, Familie s. Waldburg
Waldburg, Jakob Truchsess von
Aulendorf RV
Berg : Wolfegg RV
Wolfegg RV; Herrschaft
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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