Johann Jakob Frh. von Königsegg zu Aulendorf, Vormund der nachgelassenen Söhne des Georg Truchsessen von Waldburg, und JakobTruchsess von Waldburg beurkunden, dass sich Anna Resch "vom Berg", Tochter der Eheleute Veit Resch und Anna Stadelmann und bisher erwähnten Mündeln und der Herrschaft Wolfegg "gehörig vnd verwandt", um 13 fl rh, für deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer Leibherrschaft freigekauft hat. Auch namens der Mündel, möglicher Nachfolger im Amt des Vormunds sowie ihrer aller Erben sprechen die Aussteller genannte Anna von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt den anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, entbinden sie von ihrem Eid, versprechen, sie wie auch ihre Erben von Leibeigenschafts wegen nicht mehr zu behelligen, gewähren ihr freien Zug und erlauben ihr, ab sofort bei Herren, Städten oder auf dem Land Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen, wo und wie sie will. Falls die Freigelassene liegende und den waldburgischen Pupillen bzw. Jakob Truchsess, dem zweitgenannten Aussteller, steuerbare Güter besitzt oder in Zukunft erwirbt, soll es mit denselben nach Maßgabe des zwischen den Mündeln und ihrer Landschaft bestehenden Vertrages gehalten werden. Ferner gilt der Vorbehalt, dass Anna, sollte sie über kurz oder lang wieder in der Mündel Herrschaften ziehen, sich deren Leibherrschaft erneut unterwerfen oder aber sich mit den Vormündern, den Mündeln oder deren Erben deswegen vertragen muss.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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