Ulrich Seitz von Frankenhofen beurkundet, daß er von Abt Georg und Konvent zu Salmansweiler für die Zeit seines Lebens deren Söldhäußlein zu Frankenhofen im Dorf an den 3 Orten an deren Gotteshaus Gütern, die Christian Seitz dieser Zeit innehat, gelegen und stößt heraus auf die Gassen, gegen einen jährlichen, auf Martini nach Ehingen in des Klosters Behausung zu entrichtenden Zins von 3 Pfund h und einer Henne bestanden hat. Zum Bau des Söldhäusleins hat das Kloster ihm unentgeltlich das Zimmerholz gestellt. Er darf darin kein "Hausvolk" aufnehmen ohne Erlaubnis des Klosterpflegers zu Ehingen. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen und bei seinem Tod soll das Häußlein dem Kloster heimfallen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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