Das Landgericht der Grafschaft [d.h. Burggrafschaft] zu Nürnberg stellt ein Vidimus aus von dem Schiedsspruch des Johans Lantgrafe zum Leütemberg vnd Grafe zu Hals der elter d.d. 11. August 1389 in den Streitigkeiten zwischen den Herzögen Stephan, Friedrich und Johann von Bayern einerseits und der Stadt Nürnberg anderseits. - Siegler: das Landgericht