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Die Gerichtsschöffen der Herrlichkeit Wankum, Geradt Feiten und Henri[cus] Lackmans bescheinigen am 13. Januar 1759 die nach ihrer Prüfung (naer gedaene oculaire inspectie) am 9. August 1758 festgestellten und aufgrund der monatlichen Angaben der Einwohner aufgerechneten Feldfruchtschäden an Weizen, Gerste, Buchweizen, Hafer und Flachs, verursacht durch Kampieren und Fouragieren französischer und hannoverscher Truppen. Dies verhindert die Ablieferung des Zehnten an die k. u. k. Majestät. Die Rentmeisterin (Admodiatrice) der Domänen des Amtes Krickenbeck, Josepha de Bruin, leitet den Deputierten in Geldern am 6. Juni 1759 ein Gesuch zu, in dem sie für ihre halbierten Erträge wie auch die der Unterpächter um den zustehenden Nachlaß bittet; Langenveldt, den 6. Juni 1759

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Kreisarchiv Viersen
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