Herrschaft und Rittergut Felldorf: Akten und Amtsbücher (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, FAS DS 14 T 2
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Sigmaringen >> Erworbene weltliche Herrschaften, säkularisierte Klöster und Stifte >> Weltliche Herrschaften und Güter >> Württemberg
1526-1839
Überlieferungsgeschichte
Felldorf, 1324 erstmals erwähnt, war im 14. Jahrhundert mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit Allodialbesitz der niederadeligen Megenzer und der ihnen anverwandten Herren von Ow. Nach Verlust der Ortsherrschaft zu Beginn des 15. Jahrhunderts konnten die Herren von Ow diese 1414 und 1433 wieder zurückgewinnen. Seit 1421 war der Ort Sitz der Linie Ow Felldorf. Die Owsche Herrschaft, die neben dem Dorf Felldorf auch die Ortschaften Ahldorf und Neuhaus umfasste, gelangte 1805 unter württembergische Landeshoheit und wurde 1807 dem Oberamt Horb zugewiesen. Das nunmehrige Rittergut Felldorf veräußerte Honor von Ow Felldorf 1824 an den Rentbeamten Bröm, der es dann seiner Tochter und seinem Schwiegersohn Johann Maria von Krafft überließ. Die neuen Eigentümer verkauften 1838 das Gut an den damaligen Erbprinzen Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen, der zu seiner Verwaltung das Rentamt Felldorf einrichtete.
Archivalien gleicher Provenienz im Rentamt Felldorf, im Schlossarchiv der Freiherren von Ow-Wachendorf und im Schlossarchiv Piesing, Abteilung Familie von Ow-Felldorf.
Weitere Angaben siehe Vorwort zu FAS DS 14 T 1.
Felldorf, 1324 erstmals erwähnt, war im 14. Jahrhundert mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit Allodialbesitz der niederadeligen Megenzer und der ihnen anverwandten Herren von Ow. Nach Verlust der Ortsherrschaft zu Beginn des 15. Jahrhunderts konnten die Herren von Ow diese 1414 und 1433 wieder zurückgewinnen. Seit 1421 war der Ort Sitz der Linie Ow Felldorf. Die Owsche Herrschaft, die neben dem Dorf Felldorf auch die Ortschaften Ahldorf und Neuhaus umfasste, gelangte 1805 unter württembergische Landeshoheit und wurde 1807 dem Oberamt Horb zugewiesen. Das nunmehrige Rittergut Felldorf veräußerte Honor von Ow Felldorf 1824 an den Rentbeamten Bröm, der es dann seiner Tochter und seinem Schwiegersohn Johann Maria von Krafft überließ. Die neuen Eigentümer verkauften 1838 das Gut an den damaligen Erbprinzen Karl Anton von Hohenzollern-Sigmaringen, der zu seiner Verwaltung das Rentamt Felldorf einrichtete.
Archivalien gleicher Provenienz im Rentamt Felldorf, im Schlossarchiv der Freiherren von Ow-Wachendorf und im Schlossarchiv Piesing, Abteilung Familie von Ow-Felldorf.
Weitere Angaben siehe Vorwort zu FAS DS 14 T 1.
8,9 lfd.m
Bestand
Seigel, Rudolf: Archive der Freiherren von Ow. Urkundenregesten 1319-1830. Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg Bd. 31/1. Stuttgart 2004.
Seigel, Rudolf: Archive der Freiherren von Ow. Akten, Amtsbücher, Handschriften (1356-) 1444-1994. Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg Bd. 31/2. Stuttgart 2004.
Seigel, Rudolf: Archive der Freiherren von Ow. Akten, Amtsbücher, Handschriften (1356-) 1444-1994. Inventare der nichtstaatlichen Archive in Baden-Württemberg Bd. 31/2. Stuttgart 2004.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 08:37 MESZ
Hierarchie
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