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Errichtung der Antoniuskapelle auf dem Friedhof zwischen dem Mauritztor und dem Hörstertor
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Darin: [Rückvermerk:] ffundatio capelle sti. anthonij extra muroß. [Rückvermerk:] Locul. 203. Vicarien im Hospital ad S. Antonium, N. 7. [Rückvermerk:] XIII, No. 296.
Enthält: Propst Conrad, Dechant Hermann, Scholaster Ecbert und das ganze Kapitel von St. Mauritz bekunden die Errichtung einer Kapelle auf dem Friedhof am Graben zwischen dem Mauritz- und dem Hörstertor durch Bischof Ludwig. Bürgermeister und Schöffen der Stadt Münster verpflichten sich zu einer jährlichen Zahlung von 8 Mark. Ihnen werden das Patronats- und das Präsentationsrecht, dem Dechanten von St. Mauritz das Investiturrecht für den Rektor der Kapelle zugesprochen. Wenn der Rektor nicht binnen eines Jahres Priester wird, sollen Dechant und Kapitel von St. Mauritz einen anderen einsetzen. Der Rektor soll die empfangenen Opfergaben alle zwei Wochen dem Dechant von St. Mauritz aushändigen und, wenn immer möglich, besonders aber an den hohen Festtagen, am Chor von St. Mauritz teilnehmen. Angehängte Siegel: Bischof Ludwig, Kapitel von St. Mauritz, Propst Conrad, Dechant Hermann, Scholaster Ecbert und Stadt Münster.
Archivale
Verweis: MUB, Nr. 142, Repertorium des Archivs, Nr. XIII, 296, S. 280-281
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.