Der edele Herr Johann Truchseß zu Waldburg, Landvogt in Schwaben, wurde angerufen, den Streit zwischen Priorin und Konvent des Gotteshauses Löwental einerseits und Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Buchhorn andererseits zu schlichten. Es wurde das Begehren vorgebracht, die Bürgermeister und Räte der Stadt Zürich sollen vermitteln, es wurde deshalb ein Tag in Konstanz festgesetzt. Es erschienen der feste Götz Harrscher, Unterlandvogt an Stelle des Landvogts und Konrad von Chain, Stadtschreiber von Zürich. Es wurde folgendes festgelegt: 1. Dieses Jahr sollen beide Teile Trieb und Tratt miteinander haben, Weide und Eckerich sollen sie freundlich miteinander gebrauchen. 2. Am Eckerich sollen beide Parteien keine Notdurft haben; sie sollen ihn auch verleihen, wie es bisher geschehen ist. 3. Die Wiesen der Frauen sollen von St. Jakobstag an offen sein und bleiben. 4. Kein Teil darf beim anderen Holz schlagen zum Zäunen oder anderm Gebrauch, es sei denn, es wurde ausdrücklich erlaubt. 5. Die Züricher geben dem Landvogt wegen der Frauen und den Bürgern zu Buchhorn einen Tag in Zürich bekannt. Beide Parteien sollen Boten dazu senden mit entsprechenden Vollmachten und nachher soll wiederum ein Tag in Monatsfrist stattfinden, dann soll keine Appellation mehr möglich sein. Beide Parteien versprechen, die oben dargelegte Übereinkunft anzunehmen und bitten um Urkunden über dieses Rechtsgeschäft.