Wilhelm Herrantl zu Weerdt in der Rauris bestätigt, von seinem durch Kauf erworbenen Krautschneider Häusl mit Garten, Badstube und Ställen (geställ), welches ein Ausbruch aus dem Gut Obergrueb ist und zur Grundherrschaft von St. Zeno gehört, eine jährliche Gült an das St. Zeno zu leisten und den üblichen Pflichten eines Grunduntertanen nachzukommen;. S: Propst Paul v. St. Zeno