Frank v. Kronberg einerseits, Frank und Anna v. Kronberg, die Kinder des verstorbenen Walther, andererseits, bekunden, dass sie eine Rachtung folg...
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321
B 9 Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim
Urkunden der Grafschaft Solms-Rödelheim >> 3 1411-1440
1411 Juni 30
Ausf., Perg., von 9 anh. Sg. Nr. 2-4, 6-7 gut erh., Nr. 1 leicht, Nr. 8 stärker besch., Nr. 5 u. 9 abgef.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Feria tercia post Petri et Pauli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Frank v. Kronberg einerseits, Frank und Anna v. Kronberg, die Kinder des verstorbenen Walther, andererseits, bekunden, dass sie eine Rachtung folgenden Inhalts geschlossen haben: Wegen des Schadens, den der erstere als Vormund der letzteren erlitten habe, darf er von der ihnen geschuldeten Summe 1000 Gulden abziehen. Von den übrigen 3000 Gulden soll er 175 Gulden jährlicher Gülte zahlen. Er soll im übrigen nur etwas schulden, wenn die Keller und Schaffner zu Kronberg und Steinheim Unregelmäßigkeiten feststellen. Darüber hinaus wird bestimmt, wie es mit den Schulden gegenüber Konrad Krieg und Emmerich v. Reifenberg gehalten werden soll. Eventuelle gegenüber den Erzbischöfen (Johann) v. Mainz und (Werner) v. Trier sowie dem Bischof (Gerhard) v. Würzburg ausgesprochene Verzichte Franks sollen die Mündel nicht binden, u.a.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Aussteller 2, Graf Philipp v. Nassau-Saarbrücken, Ritter Wigand v. Hatzfeld, Henne v. Bellersheim, Sohn des verstorbenen Werner, Eberhard v. Heusenstamm, Friedrich v. Runkel, Johann Brendel v. Homberg und Reinhard v. Schwalbach
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Frank v. Kronberg einerseits, Frank und Anna v. Kronberg, die Kinder des verstorbenen Walther, andererseits, bekunden, dass sie eine Rachtung folgenden Inhalts geschlossen haben: Wegen des Schadens, den der erstere als Vormund der letzteren erlitten habe, darf er von der ihnen geschuldeten Summe 1000 Gulden abziehen. Von den übrigen 3000 Gulden soll er 175 Gulden jährlicher Gülte zahlen. Er soll im übrigen nur etwas schulden, wenn die Keller und Schaffner zu Kronberg und Steinheim Unregelmäßigkeiten feststellen. Darüber hinaus wird bestimmt, wie es mit den Schulden gegenüber Konrad Krieg und Emmerich v. Reifenberg gehalten werden soll. Eventuelle gegenüber den Erzbischöfen (Johann) v. Mainz und (Werner) v. Trier sowie dem Bischof (Gerhard) v. Würzburg ausgesprochene Verzichte Franks sollen die Mündel nicht binden, u.a.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Aussteller 1, Aussteller 2, Graf Philipp v. Nassau-Saarbrücken, Ritter Wigand v. Hatzfeld, Henne v. Bellersheim, Sohn des verstorbenen Werner, Eberhard v. Heusenstamm, Friedrich v. Runkel, Johann Brendel v. Homberg und Reinhard v. Schwalbach
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ