Erzbischof Stephan von Toulouse, päpstlicher Kämmerer, quittiert Abt Alto von St. Emmeram über die Zahlung von 30 Gulden allgemeiner Servitien sowie fünf Gulden für vier Servitien an Familiare des Papstes durch Heinrich Garner, Prokurator des Abtes. Der Zahlungstermin für noch ausstehende Servitienzahlungen wird bis 24. Juni 1360 verlängert. S: Apostolische Kammer

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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