Kaiser Friedrich III. verbietet dem Landrichter Hans von Seckendorff zu Nürnberg etc. fernerhin in der Streitsache des Ullrich Haller d. ä. gegen Ulrich Rümelin, da ersterer an ihn appelliert habe, Recht zu sprechen. - Aussteller: Ulrich Weltzer.

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Staatsarchiv Nürnberg