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Testament des Berndt zum Westarp (Berningstegge) vom 1. April 1624, verkündet am 20. Mai 1624.
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Enthält: Als Erbe wird eingesetzt sein Halbbruder Henrich zum Westarp. Vermächtnisse erhalten 1. sein Vetter Henrich Naendrup und dessen Brüder (Forderung von 40 Th. an Kreckendorpf im Ksp. Alverskirchen), 2. Anneken Glosemeyer in Roxel, 3. Klareken Glosemeyer in Havixbeck, 4. Leinenweber Wilhelm zur Heide. Zeugen: M. Arnoldt Kleikamp und M. Berndt Böddinck. Von Rats wegen: Lic. Johan Alers. Da der Erbe auswärts wohnt, wurden die Sterbherren mit der Inventarisation des Nachlasses vom Rat beauftragt.