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Heinrich, Bischof von Ermland, an Hochmeister Konrad von Jungingen: bevollmächtigt und beglaubigt Bartholomeus, Domdekan von Ermland, und Matern, Schäffer des Bischofs.
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Heinrich, Bischof von Ermland, an Hochmeister Konrad von Jungingen: bevollmächtigt und beglaubigt Bartholomeus, Domdekan von Ermland, und Matern, Schäffer des Bischofs.