Otto von Reden, Hennigs sel. Sohn, stellt Gerdt Schmedt zu Oldendorf über ein zu 6 pro Cent empfangenes Darlehn von 500 Reichstaler eine Verschreibung aus, unter Verpfändung seines halben Meierhofes nebst 3 Kottsteden im Amte Koldingen. 1601. Montags in den heiligen Ostern Orig. chart. mit 1 Siegel.