Der Rat und die Gemeinde zu Amberg bekunden, dass Hans Klopfer d. Ä., Ratsherr zu Amberg, und seine Ehefrau Elisabeth [Markhart], mit Bewilligung des Kurfürsten Friedrichs I. von der Pfalz eine Ewiggülte von 52 Gulden um 1.200 empfangene Gulden verkauft haben. Die Gülte soll den Eheleuten zu genannten Terminen auf beider Lebtag unversteuert ausgerichtet werden, hälftig zu St. Laurentiustag [10.08.] und Mariä Lichtmess [02.02.]. Bei Zinsversäumnis mögen die Käufer die Stadt pfänden und belangen. Darüber hinaus bestimmen Hans Klopfer und Elisabeth zum Seelenheil ihrer Vorfahren und aus besonderer Zuneigung zur Stadt Amberg, dass die 52 Gulden nach ihrem Tode für ein Stipendium verwendet werden sollen, demgemäß zwei fromme, züchtige und geschickte Amberger Knaben jährlich jeweils 20 Gulden zum Besuch einer hohen Schule oder Universität erhalten. Dem Amberger Rat obliegt die Auswahl der Knaben nach Ermessen, wobei deren Eltern insofern unvermögend sein sollen, als ihre Väter nicht mehr als 1.000 Gulden Vermögen besitzen dürfen. Darüber hinaus sollen von der Ewiggülte jährlich 10 Gulden einer armen Jungfrau - auch diese Tochter unvermögender Eltern zu Amberg - zur Verheiratung und Aussteuer gereicht werden. Für ihr Stipendium sollen die derart Bedachten für das Seelenheil der Stifter und ihrer Vorfahren beten. Vom Tag ihres Universitätsbeginnes an sollen die Studenten binnen zwei Jahren ihren Baccalaureus (halbmeister), und wenn sie weiter lernen, innerhalb von zwei weiteren Jahren ihren Magister abschließen. Wer von den Stipendiaten innerhalb dieser Zeit seinen Abschluss nicht erreicht und somit "siner lernunge nit emssiglich nachkeme", soll die Gülte an einen anderen Kandidaten verlieren. Wer danach weiter studieren will, soll unter denselben Bedingungen Lizenziat oder Doktorat innerhalb von sieben Jahren im Falle des Studiums der Theologie, binnen sechs Jahren beim Studium der Rechte und binnen fünf Jahren bei einem solchen in Medizin oder Poetik (Poetriis) erlangen. Von dem Rest der Ewiggülte soll der Rat jährlich 1 Gulden an die Kirchenpfleger und Verweser der Kirche St. Martin zu Amberg für die Ausrichtung einer näher beschriebenen Jahrzeitfeier der Stifter am St. Wolfgangstag [31.10.] reichen. Von dem anderen Gulden sind den Schülern bei ihrer Prozession am St. Nikolaustag vor dem Amberger Rathaus Semmeln zu geben. Die Aussteller versichern die Einhaltung aller Artikel, die Haftung gegenüber dem Inhaber des Briefes bei Zahlungsversäumnissen und seine Schadloshaltung, kündigen das städtische Siegel an und bitten den Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz um zusätzliche Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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