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Pachtstreitigkeiten: Streit um die Zahlung einer Rechnung
Enthält: Vor dem Praetor Schreiber und den Schöffen Jaixen, Wolters und Wirtz wiederholt Hermann Peltzer die Dekrete vom 23. und 30. Januar 1717, in denen dem Herrn von Leerß aufgetragen worden war, eine Gegenrechnung aufzustellen. Bittet, weil dieser keine Gegenschrift eingereicht hat, seine Rechnung anzuerkennen (vor bekent auff und ahn zu nehmen und darüber zu concludiren, was rechtens). Beschluß: Herr von Leerß wird in contumaciam verurteilt, das von Hermann Peltzer zuviel gezahlte Geld zu erstatten.