Hans Hüttelspach zu Obereisesheim, wegen ungehorsamen und trotzigen Betragens gegenüber seiner Herrschaft, den Klosterfrauen zu Lichtenstern, zu Weinsberg gef., jedoch auf Fürbitten freigel., schwört U., in die er die Frauen von Lichtenstern einschließt. Der A. war zuvor von Äbtissin und Konvent des Klosters mit einem Frevel bestraft, danach aber wegen Bürgschaft zur Zahlung von etwa 1 1/2 fl begnadigt worden. Er hatte aber trotz Begnadigung und Bürgschaft die Zahlung verweigert und 'das Recht' angerufen; als ihm dies abgeschlagen wurde, hatte er sich zwar zur Zahlung bereit erklärt, jedoch mit der Behauptung, es geschehe ihm damit Gewalt und Unrecht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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