Hans Hüttelspach zu Obereisesheim, wegen ungehorsamen und trotzigen Betragens gegenüber seiner Herrschaft, den Klosterfrauen zu Lichtenstern, zu Weinsberg gef., jedoch auf Fürbitten freigel., schwört U., in die er die Frauen von Lichtenstern einschließt. Der A. war zuvor von Äbtissin und Konvent des Klosters mit einem Frevel bestraft, danach aber wegen Bürgschaft zur Zahlung von etwa 1 1/2 fl begnadigt worden. Er hatte aber trotz Begnadigung und Bürgschaft die Zahlung verweigert und 'das Recht' angerufen; als ihm dies abgeschlagen wurde, hatte er sich zwar zur Zahlung bereit erklärt, jedoch mit der Behauptung, es geschehe ihm damit Gewalt und Unrecht.
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Hans Hüttelspach zu Obereisesheim, wegen ungehorsamen und trotzigen Betragens gegenüber seiner Herrschaft, den Klosterfrauen zu Lichtenstern, zu Weinsberg gef., jedoch auf Fürbitten freigel., schwört U., in die er die Frauen von Lichtenstern einschließt. Der A. war zuvor von Äbtissin und Konvent des Klosters mit einem Frevel bestraft, danach aber wegen Bürgschaft zur Zahlung von etwa 1 1/2 fl begnadigt worden. Er hatte aber trotz Begnadigung und Bürgschaft die Zahlung verweigert und 'das Recht' angerufen; als ihm dies abgeschlagen wurde, hatte er sich zwar zur Zahlung bereit erklärt, jedoch mit der Behauptung, es geschehe ihm damit Gewalt und Unrecht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 6817
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Urfehden >> 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen >> 13.1 Weinsberg >> 13.1.2 Weinsberg, Amt >> 13.1.2.13 Obereisesheim
1507 Oktober 10 (So n. Dionysius)
1 U
Urkunden
Siegler: 1) Michael Schnerrer, B. und des Rats 2) Amandus Horn, Stadtschreiber zu Weinsberg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Pap. S.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 Pap. S.
Horn; Amandus; Stadtschreiber
Hüttelspach, Hans
Schnerrer; Michael
Lichtenstern : Löwenstein HN
Obereisesheim : Neckarsulm HN
Weinsberg HN
Ungehorsam
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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- 13. Band 13: Weinsberg - Winnenden, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte, Zwiefalter Forst, Speth'sche Besitzungen, Grafschaft Mömpelgard, einzelne Personen (Gliederung)
- 13.1 Weinsberg (Gliederung)
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Namensnennung 3.0 Deutschland