Erbschaftsstreit zwischen den Brüdern und Schwestern von Leerodt um die Hinterlassenschaft ihrer verstorbenen Brüder Kasimir Franz Anton (vgl. RKG 3357 (L 226/691)) und Johann Arnold, Domherrn von Trier und Lüttich. Hier insbesondere Streit um das Haus Döring (Kr. Borken) im Kirchspiel Borken und Hochstift Münster und die übrigen Erbgüter des Johann Arnold von Leerodt. Die Schwestern setzten sich nach seinem Tod in den Besitz des Hauses Döring. Die Brüder klagen auf Gültigkeit der zwischen den Geschwistern geschlossenen Erbverträge, wonach die Schwestern gemäß klev.- märk. Brauch mit einer Geldzahlung abgefunden werden sollten. Das RKG urteilt am 16. Sept. 1746, daß die Kläger kein Recht haben, ihre Schwestern völlig von den Erbfällen der verstorbenen Brüder auszuschließen, die Schwestern vielmehr nach dem Ehevertrag der Eltern mit einer bestimmten Quote an der Erbschaft zu beteiligen sind und sie so lange im Besitz des Hauses Döring bleiben sollen, bis ihre Abfindungsforderungen gemäß denr Verträgen von 1723 völlig befriedigt sind. Es erläßt am 21. Juni 1747 ein Vollstreckungsurteil.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...