Peter Wägelin, gen Kistenfeger, zu Reichenbach, der bisher ein daselbst gelegenes "Lehen" (keine Angabe zu Art und Größe) des Ulmer Wengenstifts gegen Abgabe eines Drittels der Erträge als Pächter bewirtschaftet, nun aber dasselbe samt zugehörigen Rechten von dem Gotteshaus zu Erblehen empfangen hat, leistet gegen Propst Konrad (III. von Blindheim) und den Konvent Revers.