Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Ulrich von Dahn (Than) einerseits und Hargarta von Ursel (Ursela), Witwe Philipps von Dahn (+), und deren Kindern Barbara (Barbel), Christoph (Stoffel), Heinrich und Bernhard andererseits Irrungen entstanden waren. Ihre Mutter hat den Pfalzgrafen daher um die Setzung von Vormunden für die minderjährigen Kinder gebeten. Kurfürst Philipp verordnet diesen ¿ als Landesfürst, der treuen Dienste Philipps von Dahn bedenkend und weil die Kinder ihm und seinem Fürstenthum "verwant" sind ¿ seine Getreuen Nikolaus (Niclaus) von Fleckenstein, Blicker von Rotenberg (Rottenburg) und Jost Brechtel, Zollschreiber zu Selz, zu Vormunden. Die drei sollen die Vormundschaft treu versehen und insbesondere in der Sache der Irrungen mit Ulrich von Dahn Rat und Hilfe leisten. Die Vormundschaft soll währen, bis diese vertragen und abgelegt sind. Die Vormunde haben die treue Versehung der Vormundschaft gelobt, worin der Pfalzgraf sie schützen und schirmen will.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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