Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Ulrich von Dahn (Than) einerseits und Hargarta von Ursel (Ursela), Witwe Philipps von Dahn (+), und deren Kindern Barbara (Barbel), Christoph (Stoffel), Heinrich und Bernhard andererseits Irrungen entstanden waren. Ihre Mutter hat den Pfalzgrafen daher um die Setzung von Vormunden für die minderjährigen Kinder gebeten. Kurfürst Philipp verordnet diesen ¿ als Landesfürst, der treuen Dienste Philipps von Dahn bedenkend und weil die Kinder ihm und seinem Fürstenthum "verwant" sind ¿ seine Getreuen Nikolaus (Niclaus) von Fleckenstein, Blicker von Rotenberg (Rottenburg) und Jost Brechtel, Zollschreiber zu Selz, zu Vormunden. Die drei sollen die Vormundschaft treu versehen und insbesondere in der Sache der Irrungen mit Ulrich von Dahn Rat und Hilfe leisten. Die Vormundschaft soll währen, bis diese vertragen und abgelegt sind. Die Vormunde haben die treue Versehung der Vormundschaft gelobt, worin der Pfalzgraf sie schützen und schirmen will.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Ulrich von Dahn (Than) einerseits und Hargarta von Ursel (Ursela), Witwe Philipps von Dahn (+), und deren Kindern Barbara (Barbel), Christoph (Stoffel), Heinrich und Bernhard andererseits Irrungen entstanden waren. Ihre Mutter hat den Pfalzgrafen daher um die Setzung von Vormunden für die minderjährigen Kinder gebeten. Kurfürst Philipp verordnet diesen ¿ als Landesfürst, der treuen Dienste Philipps von Dahn bedenkend und weil die Kinder ihm und seinem Fürstenthum "verwant" sind ¿ seine Getreuen Nikolaus (Niclaus) von Fleckenstein, Blicker von Rotenberg (Rottenburg) und Jost Brechtel, Zollschreiber zu Selz, zu Vormunden. Die drei sollen die Vormundschaft treu versehen und insbesondere in der Sache der Irrungen mit Ulrich von Dahn Rat und Hilfe leisten. Die Vormundschaft soll währen, bis diese vertragen und abgelegt sind. Die Vormunde haben die treue Versehung der Vormundschaft gelobt, worin der Pfalzgraf sie schützen und schirmen will.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 225
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1490 Mai 14 (uff fritag nach dem sondag cantate)
fol. 172v [alt: 119v]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (Sekretsiegel)
Kopfregest: "Wie Philipsen von Thane seligen kyndern furmundern gesetzt sin". Der eher ungewöhnliche Name der Mutter lautet auch "Hargarta oder Hariad von Ursela" nach: Lehmann, Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz, Bd. 1, "Stammtafel derer von Than", S. 160 f.
Brechtel, Jost; Zollschreiber zu Selz, erw. 1482
Dahn, Barbara von; erw. 1490
Dahn, Bernhard von; erw. 1490
Dahn, Christoph (Stoffel) von; erw. 1490
Dahn, Heinrich von; erw. 1490
Dahn, Phillip von; ux. Hargarta von Ursel, 1490 tot
Dahn, Ulrich von; Junker, erw. 1490, 1506
Fleckenstein, Nikolaus (Niklaus); erw. 1486, 1502
Rotenberg, Blicker von; erw. 1489, 1490
Ursel, Hargarta von; m. Philipp von Dahn, erw. 1490
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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