Belehnung des Wilhelm von Hörde zu Störmede mit der Grafschaft Bökenförde, Hof und Zehnten zu Rixbeck, dieZehnten zu Hückelsheim, Dedinghausen und Kneblinghausen, Hof zu Ehringhausen, den Häusern zu Ussen, Glassen, Ebbinghausen und bei Ense, sowie mit den halben Brüchten des Gogerichts Geseke