Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er Peter Kleeblatt (Cleblat), Hans Lune von Edigheim (Odickeim), Peter Schneider (Schnider), Schultheiß zu Friesenheim, und Karl Etzstein das Fischwasser in der Gemarkung zu Friesenheim verliehen hat. Die Empfänger sollen Bäche und Fischwasser in gutem Bau halten. Sie sollen auch Rheingrafen [Aufseher über Fischereirechte] auf dem Rhein zwischen Roxheim und Friesenheim sein, wobei sie unerlaubte Baue und Gezeuge mit Strafe belegen dürfen. Die eingetriebenen Bußen sollen nach altem Herkommen zur Hälfte den Aufsehern, zur Hälfte dem Pfalzgrafen zustehen. Die Genannten sollen dabei nicht mutwillig und hochmütig strafen, sondern ordentlichen Abtrag fordern und niemanden begünstigen. Zu Friesenheim und Oppau mögen sie für die notwendigen Gerätschaften am Fischwasser (stecken und gerten) Kleinholz hauen. Jährlich zu St. Georgstag [23.04.] sollen sie 10 Gulden an den Hofmeister zu Heidelberg reichen, wofür sie auch mit ihrem Besitz als Unterpfand haften. Die Verleihung soll ab dem nächsten St. Georgstag für 12 Jahre gelten. Die Beständer mögen Dritte an ihrer statt in den Vertrag setzen, die ebenso wie sie selbst dem Pfalzgrafen huldigen und die Einhaltung aller Artikel beschwören sollen.