Peter Burckart und Ehefrau Elsa Öltzin bekennen für sich und ihre Söhne Hans und Burkhard, daß sie auf Lebenszeit zu rechtem Ehrschatz von Ital Humpis d.Ä. zu Ravensburg das Gut zu Alberberg gepachtet ("bestanden") haben. Die Beliehenen müssen das in gutem Zustand halten, mit einer Feuerstelle ("hußröchi") und ungeteilt. Das Heu ("blümen") muß in einem Stadel gelagert werden. Sie müssen das Zimmermannswerk unterhalten und dürfen nichts veräußern. Zu rechtem Ehrschatz haben sie 25 fl rh bezahlt. Jährlich entrichten sie als Herrenzins und Hubgeld zwischen Martini und Weihnachten 14 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes, auf Martini 30 ß d, und zu den üblichen Zeiten 8 Hühner, 2 Fasnachthennen, 100 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen können sie vom Hof vertrieben werden. Die Lehenherrschaft kann jederzeit Boden zum Anlegen von Weihern oder anderen Zwecken aus dem Hof entnehmen. Es entscheiden dann vier ehrbare, von beiden Parteien ernannte Männer über den Schadenersatz bzw. Minderung der Pacht. Bei Abgang muß der Hof mit Heurichte zurückgelassen werden. Siegler ist Leibherr Burckarts.
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Peter Burckart und Ehefrau Elsa Öltzin bekennen für sich und ihre Söhne Hans und Burkhard, daß sie auf Lebenszeit zu rechtem Ehrschatz von Ital Humpis d.Ä. zu Ravensburg das Gut zu Alberberg gepachtet ("bestanden") haben. Die Beliehenen müssen das in gutem Zustand halten, mit einer Feuerstelle ("hußröchi") und ungeteilt. Das Heu ("blümen") muß in einem Stadel gelagert werden. Sie müssen das Zimmermannswerk unterhalten und dürfen nichts veräußern. Zu rechtem Ehrschatz haben sie 25 fl rh bezahlt. Jährlich entrichten sie als Herrenzins und Hubgeld zwischen Martini und Weihnachten 14 Scheffel Hafer Ravensburger Maßes, auf Martini 30 ß d, und zu den üblichen Zeiten 8 Hühner, 2 Fasnachthennen, 100 Eier. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen können sie vom Hof vertrieben werden. Die Lehenherrschaft kann jederzeit Boden zum Anlegen von Weihern oder anderen Zwecken aus dem Hof entnehmen. Es entscheiden dann vier ehrbare, von beiden Parteien ernannte Männer über den Schadenersatz bzw. Minderung der Pacht. Bei Abgang muß der Hof mit Heurichte zurückgelassen werden. Siegler ist Leibherr Burckarts.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 378
B 522 II U 0290
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1463 Juni 8 (an Unsers lieben Herren fronlichnams aubent)
32,4 x 44,1 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Peter Burckart und Ehefrau Elsa Öltzin
Empfänger: Ital Humpis d.Ä. zu Ravensburg
Siegler: Oswald Siber zu Lindau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. = Rest
Empfänger: Ital Humpis d.Ä. zu Ravensburg
Siegler: Oswald Siber zu Lindau
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S. = Rest
Burckart, Burkhard
Burckart, Elsa
Burckart, Hans
Burckart, Peter
Humpis, Ital d. Ä.
Öltz, Elsa
Siber, Oswald
Alberberg : Bodnegg RV
Lindau (Bodensee) LI; Einwohner
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ
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