Pfalzgraf Ludwig V. berichtet seinen Kellern, Schultheißen, Bürgermeistern, Räten und Gemeinden zu Möckmühl (Meckmuln) und Neuenstadt am Kocher (Neuwennstat am Kocher) sowie den Schultheißen, Gerichten und Gemeinden dazugehöriger Dörfer, dass sein Vater, Kurfürst Philipp von der Pfalz, wegen seiner Heirat [= Verlobung] mit der Tochter Herzog Albrechts von Bayern [= Sidonie von Bayern] bewilligt, die Angeschrieben als Wittum einzusetzen (zu bewiddemen). Der Kurfürst hat sie daher an Ludwig gewiesen, der Pflichten und Eide auf ihn ledig gezählt, dass sie Ludwig und dessen Gemahlin entsprechend der Heirats- und Wittumsverschreibung gehorsam und dienstbereit sind, wie es das kurfürstliche Schreiben besagt. Dies geschieht, damit die Angeschriebenen in der gegenwärtigen Fehde als Wittum unbeschädigt bleiben. Dazu hat Ludwig seinen Diener Michel Haberkorn zu ihnen befohlen, damit sie diesem an seiner Statt Gehorsam und Dienstbereitschaft geloben und schwören.