Lubbertus de Langhe, Prior, Johannes Rykehoff, Subprior, Gerhardus
Kerse, Procurator des Blomberger Klosters, bestätigen, dass ihnen Bernhard
VII. zur Lippe zu seinem, seiner Kinder etc. Seelenheil die Kapelle zu
Wilbasen mit allem Zubehör geschenkt habe. Am 10. Mai 1495 beurkundet
Bernhard, dass er dem Kloster zu Blomberg seine Kapelle zu Wilbasen, welche
von ihm zu Lehen geht, die von seinen Vorfahren gestiftet, und wo sein
Vater, seines Vaters Bruder und einige seiner Kinder beerdigt seien, mit
Zehnten, Renten und Pflichten geschenkt habe etc. Es werden Bestimmungen
über Unterhaltung der Kapelle und Kluse, der Altäre u. s. w., des Pfarrhofes
mit Wohnungen für zwei Geistliche, über den Gottesdienst, Einfriedigung etc.
der Kapelle getroffen. Es soll auf dem Pfarrhofe kein Steinhaus errichtet
werden, es soll dort kein Meier oder Meier'sche mit oder ohne Mägde wohnen,
auch kein Geistlicher Mägde, Frauen, Schwestern oder Beginen bei sich wohnen
lassen, sondern nur Männer zur Bedienung im Hause und in der Kirche halten.
Die Mönche geloben, getreulich die Messverpf. im Kloster u.in Wilbasen
einzuhalten. Ein neuer Prior soll vom lipp. Landesherr stets erneut mit der
Kapelle belehnt werden.