Lubbertus de Langhe, Prior, Johannes Rykehoff, Subprior, Gerhardus Kerse, Procurator des Blomberger Klosters, bestätigen, dass ihnen Bernhard VII. zur Lippe zu seinem, seiner Kinder etc. Seelenheil die Kapelle zu Wilbasen mit allem Zubehör geschenkt habe. Am 10. Mai 1495 beurkundet Bernhard, dass er dem Kloster zu Blomberg seine Kapelle zu Wilbasen, welche von ihm zu Lehen geht, die von seinen Vorfahren gestiftet, und wo sein Vater, seines Vaters Bruder und einige seiner Kinder beerdigt seien, mit Zehnten, Renten und Pflichten geschenkt habe etc. Es werden Bestimmungen über Unterhaltung der Kapelle und Kluse, der Altäre u. s. w., des Pfarrhofes mit Wohnungen für zwei Geistliche, über den Gottesdienst, Einfriedigung etc. der Kapelle getroffen. Es soll auf dem Pfarrhofe kein Steinhaus errichtet werden, es soll dort kein Meier oder Meier'sche mit oder ohne Mägde wohnen, auch kein Geistlicher Mägde, Frauen, Schwestern oder Beginen bei sich wohnen lassen, sondern nur Männer zur Bedienung im Hause und in der Kirche halten. Die Mönche geloben, getreulich die Messverpf. im Kloster u.in Wilbasen einzuhalten. Ein neuer Prior soll vom lipp. Landesherr stets erneut mit der Kapelle belehnt werden.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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