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KG Oestrich (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 10. Archive bei kirchlichen Körperschaften >> 10.2. KG Kirchengemeinden >> 10.2.13. Kirchenkreis Iserlohn
1599 - 2003
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Oestrich wurde 2003/2004 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es besteht aus 731 Akteneinheiten, 44 Karten und Plänen, sowie 8 Fotos und umfasst den Zeitraum von 1599 bis 2003. Das Archiv bietet einen guten Einblick in die bewegte und einzigartige Oestricher Kirchengeschichte. Was die Oestricher Vergangenheit so einzigartig gemacht hat, ist die Verkettung märkischer und Limburger Interessen, die im Patronats- und Kollationsrecht an der Oestricher Kirche zum Ausdruck kam. Es waren auf der einen Seite die Limburger Grafen, die als Landesherren das Patronatsrecht an der Oestricher Kirche beanspruchten. Auf der anderen Seite waren es die Iserlohner Pfarrer, die Ihr Patronats- und Kollationsrecht von der Tatsache ableiteten, dass Iserlohn die Oestricher Kirche gegründet und ausgestattet habe. Diesem Streitverhältnis verdanken wir eine Fülle von Nachrichten zur älteren Oestricher Kirchengeschichte. Einsetzung der Pfarrer und Kirchmeister, Patronatsverhältnisse, Prüfung und Abnahme der Kirchenrechnungen, Kampf um die Ablösung von der Muttergemeinde lassen sich anhand der Archivunterlagen gut nachvollziehen. Aus den einzelnen Schriftstücken ist eine Abschrift der Gründungs- und Dotationsurkunde von 1348 hervorzuheben (Archiv der Ev. Kirchengemeinde Oestrich Nr. 728). Die Urkunde erhält die genaue Vorschriften über die Besetzung der Pfarrstelle in Oestrich durch die Iserlohner Pfarrer und bestimmt ferner, dass die Gebühren, welche der Oestricher Kapelle zuflossen, dem Rektor der Pfarrkirche in Iserlohn abgeliefert werden sollten. Die Urkunde bildete die Grundlage für das von der Iserlohner Mutterkirche in Anspruch genommene Kollations- und Patronatsrecht. Ferner befindet sich im Archiv ein Vertrag von 1812, der gegen die Zahlung von 150 Talern den ärgerlichen Brauch der Haltung der alljährlichen Kirmespredigt des Iserlohner Pfarrers in Oestrich und damit verbundene Kirchweihzech abgeschafft hat (Archiv der Ev. Kirchengemeinde Oestrich Nr. 18). Damit wurde die letzte Abhängigkeit von der Iserlohner Mutterkirche beseitigt. Interessant sind die Vorgänge, die das Bekenntnisstand der Kirchengemeinde dokumentieren. Nicolaus Klepping (in Oestrich 1582 - 1591), der erste reformierte Pfarrer in Oestrich, versuchte den bisher lutherischen Charakter Oestrichs zu wandeln. Anfang des 17. Jahrhundert hat sich das reformiertes Bekenntnis durchgesetzt, trotzdem finden sich noch Jahrzehnte hindurch lutherische und reformierte Elemente gemischt. Charakteristisch hierbei ist, dass die Oestricher Bauern sich der Einführung des "Brotbrechens" beim Abendmahl nach reformiertem Ritus hartnäckig widersetzt haben und blieben dem lutherischen Brauch der Austeilung der Hostien treu. Es führte zum Oestricher Abendmahlsstreit 1699/1700, als die Oestricher den Abendmahlskelch entwendeten, so dass der Pfarrer die Abendmahlsfeier nicht durchführen konnte (Archiv der Ev. Kirchengemeinde Oestrich Nr. 513). Die Geschichte wiederholte sich Mitte des 20. Jahrhunderts, nur mit dem Unterschied, dass die inzwischen im reformierten Ritus aufgewachsenen Menschen sich weigerten, einige Änderungen im lutherischen Sinne in der Liturgie einzuführen. Der lutherische Pfarrer Leopold Schütte musste gehen, weil man um den reformierten Bekenntnisstand fürchtete.Aus der Überlieferung des 19. Jahrhunderts sind die Schul- und Armenfürsorgeakten hervorzuheben. Einen besonderen Augenmerk verdienen die Vorgänge über die Organisation des Schulunterrichts für die jüdischen Kinder. Die Baugeschichte ist seit Anfang des 19. Jahrhunderts kontinuierlich überliefert. Von besonderem Interesse sind Akten und Bauzeichnungen zum Erweiterungs- bzw. Neubau der Kirche 1907 - 1908. Auch die Neubauten der 1960 - 1970 Jahren sind gut dokumentiert. Das Archiv ist nicht nur für die Gemeindegeschichte interessant. Er bietet einen guten Einblick in die Gründungsphase der Kirchengemeinde Letmathe. Die im katholischen Kirchspiel Letmathe wohnenden Evangelischen wurden 1845 zur Pfarrkirche in Oestrich eingepfarrt. Als in Oestrich 1873 ein Kirchbau geplant war, wozu auch die von Letmathe gezahlten Kirchensteuern mitverwandt werden sollten, entschieden sich die Letmather für die Selbständigkeit. 1875 wurde die Errichtung der Kirchengemeinde Letmathe genehmigt. Ferner ist das Gemeindearchiv eine wichtige Quelle für die Erforschung einiger kreiskirchlicher Aktivitäten, die besonders vom Oestricher Pfarrer Leopold Engelbert Schütte (1896 - 1927) wahrgenommen wurden. Dazu zählen die Akten, die Pfarrer Schütte als 1. Vorsitzender des Ev. Männer- und Arbeitervereins des Kreisverbandes Iserlohn und als Taubstummenseelsorger der Synode Iserlohn angelegt hat. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: Archiv der Ev. Kirchengemeinde Oestrich Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).Bielefeld, im Februar 2004(Anna Warkentin)Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):Ewig, Walter: Die Geschichte der evangelischen Kirchengemeinde Oestrich, Hagen 5 - Hohenlimburg 1978, 101 S.Esser, Hermann: Aus Oestrichs Kirchengeschichte, in: Heimatblätter für Hohenlimburg und Umgegend, hrsg. vom Verein für Orts- und Heimatkunde e.V. , Hohenlimburg 1932, 1933Sammlung Jesse, Landeskirchliches Archiv der EKvW, Az. A 6-02Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 2. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.