Cuntze, Müller zu Dertingen, und Margareth, seine eheliche Hausfrau, verschaffen sich die Mittel, um die eine Hälfte der Mühle aus fremden Händen loszukaufen, von der sie die andere bereits besitzen, indem sie dem Konvent Grünau (zu der Newenzelle bey Grunawe) für 60 fl. in Gold, Frankfurter Währung, 3 fl. auf die ganze Mühle gegen Wiederkaufsvorbehalt verkaufen. Das Kloster hat bereits 1 fl., 24 Malter Korn und 2 Weihnachtshühner ständig und 4 fl. auf Wiederkauf von ihnen. Die Geldzinsen und das halbe Getreide sind an den Weihnachtsfeiertagen fällig, die andere hälfte des Getreides in der Ernte. Für den Säumigkeitsfall ist die Mühle mit liegender und fahrender Habe Pfand. Wiederkäuflich ist je ein Zinsgulden mit 20 fl. und zwar jährlich an Walpurgis (1. Mai) nach vierteljährig vorausgegangener Kündigung. Diese Urkund geht an die Käufer, nach Rückkauf der 3 fl. aber an die Verkäufer an Quittungsstelle zurück.