Priorin und Konvent des Dominikanerinnenkl. Sießen (Süssen) leihen zur Erbleihe der ehrbaren Barbara Schick, Witwe des Hans Santzenpach von Günzkofen (Gintzkofen), nach dessen Tode die Mühle daselbst mit 2J. Acker im Eichener (Aichacher) Tal, 2 Ländern im Esch gegen Völlkofen, 3 Mannsmahd Wiese bei der Mühle am Bach sowie einem Platz bei dem Bickenweiler (Bickenwyler) Baum; die Mühle haben die Vorgängerinnen der A. laut einer Kaufurk. einst vom verst. Cunradt Hag (dem Hag) von Hohentengen (Dengen) gekauft. Die Erbgerechtigkeit hat der verst. Ehemann der Empfän gerin von This Guldenmiller käuflich erworben. Die Empfängerin kann die Mühle nach Erbleiherecht nutzen, verleihen, verpfänden und verkaufen, sie muß sie jedoch in baulichen Ehren halten und jährlich zu Martini 5 lb. h. sowie zu den gewöhnlichen Gültzeiten 1 Viertel Eier und 4 Hühner an das Kl. entrichten. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt die Mühle zurück an das Kl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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