C. A. von Nordeck will den von seinem verstorbenen Schwiegervater Philipp Maximilian, Freiherr von Steprath, ererbten Hof zu Niederweyer, den dieser am 29. April 1700 dem damaligen Rat und jetzigen fürstlich-hadamarischen Kanzleidirektor Herrn Hungrighausen zu Hadamar versetzt hat, ablösen und Herrn von Hungrighausen auch die von seinem Schwiegervater am 3. Sept. 1699 geliehenen 200 Reichstaler samt den aufgelaufenen Zinsen bezahlen. Dazu hat ihm das Gotteshaus St. Anna des Predigerordens zu Hadamar 1000 Reichstaler geliehen. Das Gotteshaus soll die ihm zustehenden Zinsen, 6 % jährlich von der Pacht des eingelösten Hofes, der ihm zur Nutzung überlassen wird, selbst einziehen. Die Hofleute werden dem Gotteshaus vor Notar und Zeugen verpflichtet. Die den eingelösten Hof betreffenden Dokumente sind dem Gläubiger übergeben worden und die Schuldsumme wurde als Hypothek auf den Hof und die übrigen Güter des Herrn von Nordeck - so weit als nötig - eingetragen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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