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Johann Georg Herzog zu Sachsen und Salentin Ernst Graf zu Manderscheid und Blankenheim verbieten den Untertanen ihrer Grafschaft, sich außer Landes in fremde Dienste zu begeben, und setzen den Durchschnittslohn der Diensboten fest.
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Johann Georg Herzog zu Sachsen und Salentin Ernst Graf zu Manderscheid und Blankenheim verbieten den Untertanen ihrer Grafschaft, sich außer Landes in fremde Dienste zu begeben, und setzen den Durchschnittslohn der Diensboten fest.