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Alzey: Mainzer Richter bekunden, dass Richter Werner v. Winhenheim natus Ude vor ihnen erklärt hat, dem Komtur und den Brüdern des Deutschordens i...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 1 Orte, Buchstabe A >> 1.4 Alzey
1282 Dezember 11
Frankfurt, Deutschhaus
Pergament, Siegel des Mainzer Richters in gelbem Wachs anhängend. / Zeugen: Scholasticus Erwin, Engelbert von Hohninck, Otto v. Rüdesheim, Magister Goczo und Mat. Giso
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Alzey: Mainzer Richter bekunden, dass Richter Werner v. Winhenheim natus Ude vor ihnen erklärt hat, dem Komtur und den Brüdern des Deutschordens in Frankfurt seine Mühle nebst zwölf Tagwerk Land bei Alzey geschenkt zu haben, welcher Besitz einst dem Berewin gen. Zorn gehörte. Werner hat das Gut aufgelassen und dem Bruder Luther überantwortet, er versichert, später keinerlei Schritte gegen die Schenkung unternehmen zu wollen und überlässt dem Orden die Gewere. Zugleich sichert er sich gegen etwaige Maßnahmen von anderer Seite, die ihn oder seine Nachkommen wegen dieser Schenkung treffen könnten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.