Henrick van Graes vom Deutschen Orden berichtet an einen ungenannten Adressaten (Erzbischof von Köln?): In der Zeit, als der Fürst von Geldern (Gelre), Zwolle inne hatte und seine Leute in Twenthe mit Raub und Brand wüteten, war Johann Frerkynck Amtmann der Mutter des Adrian van Rede. Dieser wurde von den Haufen des Fürsten gefangen gehalten, wofür Johann Frerkynck eine Bürgschaft über 40 Goldgulden übernommen hatte. Johann Frerkynck wandte sich daraufhin an Henrick van Graes mit der Bitte, die Geldsumme zu stellen. Henrick van Graes konnte die Summe aufbringen, was er dem Johann van Twyckloe, Drost zu Warstein (Warsten), bekannt gab. Für die aufgebrachten Gelder muß van Graes jährlich vier Malter Roggen als Zonsen zahlen. Der Drost zu Warstein setzte sich für die Freisetzung des Adrain van Rede ein und das Lösegeld wurde gezahlt. Auf Forderung des Adressaten wurde über die Ereignisse ein Bericht an den Offizial zu Oldenzaal (Oldenzal) verfaßt. Henrick van Graes wendet sich nun an den Adressaten mit der Bitte, daß der Drost zu Warstein ihm die aufgenommene Summe von 40 Gg samt der entstandenen Zinszahlungen ersetzt. In einer Marginalverfügung wird der Vorgang an den Richter des zuständigen Kirchspiels verwiesen. Gegeben Deventer 1532 August 27 (den XXVII Augusti).