Meisterin und Konvent des Kl. Gorheim leihen dem ehrbaren, bescheidenen Joseph Carl Knisel zu Ennetach auf Lebenszeit einen Meierhof daselbst, den vorher Georg Jacob Luib innehatte und der ein Haus, eine Scheuer mit einem Anbau, ein Krautgärtlein und einen größeren Krautgarten an dem Anbau, einen Baumgarten und einen weiteren Garten sowie Acker und Wiesen umfaßt [als Extrakt aus der letztergangenen Renovation mit Größenangaben im einzelnen aufgeführt]. Der Empfänger muß den Hof selbst innehaben und jährlich gen. Geld- und Naturalabgaben in Scheerer Maß entrichten sowie eine Weinfuhre von Sipplingen in das Kl. von 18 Eimern leisten; der Konvent gibt ihm dafür 1 Viertel Haber, 15 Kr. und ein Essen. Für ausstehende Gülten haftet Knisel mit allem fahrenden und liegenden Vermögen. Heu, Stroh und Prietz darf er aus dem Hof nicht verkaufen. Bei Verstoß tritt Heimfall zur freien Verfügung ein.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner