Der päpstliche Auditor Petrus Carrilo de Acuna erlässt auf Klagen der Äbtissin Margarethe Cordula von Königsbrück den Befehl, dass alle Dokumente des ihr unterstehenden und dem Jesuiten-Kolleg zu Speyer überlassenen Klosters Heilsbruck der Äbtissin auszuliefern sind.